Krankenkassen / Zusatzversicherung (VVG)
Ich bin als Naturheilpraktiker in der Zusatzversicherung für nichtärztliche Komplementärmedizin / Naturheilkundliche Methoden / Alternativmedizin von den Krankenkassen anerkannt. Zudem habe ich die EMR- und ASCA-Anerkennung für viele Therapiemethoden.
Tipp 1:
Fragen Sie Ihre Kasse auf jeden Fall vor dem Beginn einer Behandlung an, ob der Naturheilpraktiker / Therapeut anerkannt ist. Fragen Sie gleichzeitig nach den vergüteten Behandlungsmethoden und nach den Vergütungslimiten pro Konsultation und pro Kalenderjahr.
Tipp 2:
Bezüglich der Zusatzversicherungen in der Komplementärmedizin gibt es von Kasse zu Kasse sehr unterschiedliche Angebote. Vergleichen Sie sorgfältig und kündigen Sie keinesfalls eine bestehende Zusatzversicherung, solange Sie noch keine schriftliche Zusage für eine Neue haben! Jede Kasse kann eine Neuaufnahme (im VVG-Bereich) grundlos verweigern! (Einige Patienten haben aus diesem Grund ihre Zusatzversicherung ganz verloren)
Kosten
Der Stundenansatz beträgt Fr. 150.- pro 60 Minuten; eine durchschnittliche Konsultation dauert ca. 60 Minuten; (eine Erstanamnese 70 - 90 Minuten).
Die Kosten werden entsprechend Ihrer VVG-Zusatzversicherung für nichtärztliche Komplementärmedizin / Alternativmedizin anteilmässig übernommen. Die entsprechenden Angaben finden Sie in Ihrer Versicherungspolice und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, welche Sie ganz zu Beginn der Versicherung zusammen mit der Police bekommen haben.
Dauer einer Therapie
Die Dauer einer Therapie ist nicht genau vorherzusagen weil sie von mehreren Faktoren abhängt. Es gibt jedoch Erfahrungswerte, die herangezogen werden können. Therapeut und Patient können sich bei Bedarf ein gemeinsames Ziel setzen und den Therapieverlauf und -erfolg laufend daran messen.